VC24
Um prüfen zu können, ob und wie viel Geld Ihnen von Ihrem Vermieter zusteht (nähere Informationen dazu finden Sie unten bzw. rechts), füllen Sie bitte folgende Felder aus:
Um Sie bei Anspruch kontaktieren zu können, benötigen wir Ihre Telefonnummer:

Informationen zu Ihrem Mietvertrag:
Mietvertrag aufrecht?
 Weiteren Mietvertrag hinzufügen
Erläuterungen & FAQs

Auf Basis mehrerer höchstgerichtlicher Urteile prüfen wir aktuell eine mögliche Rückerstattung von im Rahmen eines Mietverhältnisses bezahlten Betriebskosten.

Grundlage hierfür ist die Tatsache, dass die Betriebskosten bei zahlreichen Mietverträgen nur intransparent (oder gar nicht) vereinbart werden. Eine derartige Klausel in Mietverträgen ist somit nichtig und der Rechtsgrund für die Bezahlung von Betriebskosten entfällt (im Nachhinein).

Für Sie bedeutet das, dass Sie ab erfolgreicher Geltendmachung Ihrer Ansprüche möglicherweise keine Betriebskosten mehr zahlen müssen UND bereits geleistete Zahlungen zumindest teilweise zurückfordern können. Aktuell gehen wir auch davon aus, dass bei bereits beendeten Mietverträgen Ansprüche vorhanden sein könnten. Es lohnt sich daher auch abgelaufene Mietverträge einzureichen.

Die Prognose der Höhe einer möglichen Erstattung im Vorhinein ist nur schwer möglich, da dies von mehreren Faktoren abhängt – beispielsweise von der konkreten Höhe der Betriebskosten sowie der Dauer des Mietverhältnisses.

In einem unseren kooperierenden Anwälten vorliegenden Anlassfall sind die Betriebskosten nicht aufgeschlüsselt (z.B. Reinigung, Hausmeister, usw.) und auf Basis des OGH-Urteils ist der Mieter von der Bezahlung der Betriebskosten rückwirkend und hinkünftig befreit. Alleine der Betrag der zurückerstatteten Betriebskosten beträgt rund EUR 12.000,-.
Nach erfolgter Einreichung Ihrer Informationen werden Ihre übermittelten Daten und Unterlagen vertraulich gesichtet. Sie erhalten zeitnah eine Information über den Fortgang Ihres Falles und die unverbindliche Berechnung eines möglichen Schadens.

Was benötigen wir?
Für eine Vorprüfung benötigen wir Ihre persönlichen Daten wie Name und Adresse, sowie Ihren Mietvertrag und Ihre aktuelle Betriebskosten Vorschreibung (kann auch im Zuge der Prüfung nachgereicht werden).

Welche Vermieter sind betroffen?
Unsere Sammelaktion beschränkt sich nicht auf einzelne Vermieter, da der OGH bestimmte Inhalte von Mietverträgen für intransparent befunden hat. Unsere Anwälte gehen davon aus, dass kommerzielle Vermieter wie z.B. Genossenschaften, gewerbliche Vermieter sowie auch Gemeindewohnungen davon betroffen sind.

Ich hatte in der Vergangenheit mehrere Vermieter / mehrere Mietverhältnisse.
Wenn Sie verschiedene Vermieter bzw. mehrere (vergangene) Mietverhältnisse hatten, dann drücken Sie einfach auf „Weiteren Mietvertrag hinzufügen“. Bitte achten Sie darauf, dass der korrekte Mietvertrag hochgeladen wird.

Muss es sich um ein aufrechtes Mietverhältnis handeln?
Aktuell gehen wir davon aus, dass eine mögliche Rückerstattung nicht vom Status des Mietverhältnisses abhängt. Reichen Sie Ihre Verträge jedoch schnell ein, um eine Verjährungsthematik zu vermeiden.

Was sind Ihre Vorteile als Mieter?
Im Falle des Vorliegens der notwendigen Voraussetzungen besteht die realistische Möglichkeit, dass Sie hinkünftig keine Betriebskosten mehr bezahlen müssen. Zusätzlich ergibt sich die Möglichkeit der (teilweisen) Rückforderung von in der Vergangenheit bezahlten Betriebskosten.

Wie viel bekomme ich zurück?
Das ist von mehreren Faktoren abhängig. Bei Vorliegen der Voraussetzungen erfahren Sie den genauen Betrag im Zuge der Abwicklung von den Anwaltskanzleien.

Habe ich irgendwelche Kosten?
Im Erfolgsfall erhalten Sie 50% der zurückbezahlten Summe des Vermieters, die anderen 50% behält sich der Prozessfinanzierer Vertragscheck24 ein.
Sollten keine Ansprüche gegenüber Ihrem Vermieter bestehen, entstehen für Sie selbstverständlich keinerlei Kosten. Auch im Falle eines Prozessverlustes übernimmt Vertragscheck24 alle anfallenden Kosten.

Wie ist die Abwicklung?
Nachdem wir Ihre Daten erhalten haben werden Ihre Unterlagen vertraulich auf Vollständigkeit geprüft. Die inhaltliche Prüfung Ihrer Unterlagen erfolgt in einer der kooperierenden Anwaltskanzleien – selbstverständlich auf unsere Kosten. Sollten Ansprüche vorhanden sein, werden Sie direkt vom beauftragten Rechtsanwalt zwecks Durchsetzung Ihrer Rechte kontaktiert.

Impressum